Die neue Wohnung

Ich bin endlich eingezogen, was muss ich noch beachten?

Grundsätzlich ist der Mieter zur rechtzeitigen Zahlung der monatlichen Miete sowie Mietnebenkosten vertraglich verpflichtet. Das Konto, auf welches die Miete zu überweisen ist, kann dem Mietvertrag entnommen werden. Wenn Sie hierzu noch weitere Fragen haben, können Sie sich an Ihre Grundstücksverwaltung wenden. Hier wird man Ihnen gerne weiterhelfen.

In den Nebenkosten sind zahlreiche Positionen enthalten, für die Sie monatlich eine Vorauszahlung leisten. Am Ende der Abrechnungsperiode wird der genaue Betrag ermittelt. Dies hängt damit zusammen, dass die Rechnungen der Handwerker, die sich um die Gemeinschaftsflächen kümmern, noch nicht alle eingetroffen sind. Welche Nebenkosten Sie zahlen müssen, ist ebenfalls Ihrem Mietvertrag zu entnehmen. Auch hier steht Ihnen Ihre Hausverwaltung gerne zur Seite.

Internet, Fernsehen, Telefon, Strom

Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen, ist grundsätzlich bereits Strom vorhanden. Den Stromlieferanten können Sie in der Regel selber wählen. Hierfür müssen Sie sich mit Ihrem Versorger in Verbindung setzen und den Stromzählerstand mitteilen. Ein Wechsel ist selbstverständlich im Nachhinein auch noch möglich. In der Regel gibt es auch einen Hausanschluss für Fernsehen. Sie brauchen Ihr Kabel einfach nur in die Dose stecken und können loslegen. Über die Betriebskostenabrechnung werden diese Kosten fair auf Sie umgelegt.
Telefon und Internet funktionieren erst, wenn Sie sich bei einem Anbieter gemeldet haben und einen entsprechenden Vertrag abschließen. Hier helfen Ihnen die zahlreichen Anbieter gerne weiter.